Welche Arten von Kennzeichen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es sowohl einzeilige als auch zweizeilige Kennzeichentafeln, deren Abmessungen fix vorgegeben sind. Dabei ist auch die Art des Fahrzeugs zu berücksichtigen, da etwa für Motorräder oder Oldtimer eigene Formate existieren.
Folgende Abmessungen sind vorgesehen (jeweils Breite x Höhe):
- Einzeilig: 520 x 120 mm
- Zweizeilig: 300 x 200 mm
- Motorrad: 210 x 170 mm (zweizeilig)
- Moped: 115 x 150 mm (fünfeckige Form mit abgerundeter Spitze nach unten)
- Oldtimer: 460 x 120 mm (einzeilig) bzw. 250 x 200 mm (zweizeilig)
Gewöhnliches Kennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Hintergrund)
Dieses Kennzeichen wurde im Jahr 1990 eingeführt. Es zeigt schwarze Schrift auf weißem Hintergrund mit schmalen rot-weiß-roten Streifen am oberen und unteren Rand. Seit dem Jahr 2002 findet sich am linken Rand des Taferls ein blauer Streifen mit dem Buchstaben A (für »Austria«) unter dem EU-Sternenkranz.
Schwarzes Taferl (weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund)
Die schwarzen Kennzeichen mit weißer Schrift wurden bis zum Jahr 1990 ausgegeben. Stand 2020 waren immer noch ca. 165.000 Fahrzeuge damit unterwegs. Zwar sind deren Besitzer nicht dazu verpflichtet, sich ein neues Kennzeichen geben zu lassen, es wird jedoch empfohlen. Der Grund dafür ist die geringere Rückstrahlkraft und damit schlechtere Lesbarkeit der alten Nummernschilder.
Bei einer Neuanmeldung wird auf jeden Fall ein aktuelles Kennzeichen ausgegeben.
Probefahrtkennzeichen (weiße Schrift auf blauem Hintergrund)
Die blauen Kennzeichen mit weißer Schrift sind nicht für Privatpersonen gedacht, sondern stehen beispielsweise Gewerbebetrieben, wie z. B. Werkstätten oder Autohäusern zur Verfügung. Sie werden nur behelfsmäßig am Fahrzeug angebraucht und dürfen maximal 72 Stunden am Stück für Probefahrten verwendet werden. Dabei ist vom Gesetzgeber klar geregelt, was unter einer Probefahrt zu verstehen ist.
Die Verwendung des Probefahrtkennzeichens im Ausland ist grundsätzlich verboten, allerdings hat die Republik Österreich mit verschiedenen Ländern Abkommen geschlossen, die den Gebrauch trotzdem erlauben. Achtung! Dabei handelt es sich um bilaterale Vereinbarungen, sodass sich die Regelungen auch innerhalb der EU von Land zu Land unterscheiden können.
Beispiel: Italien oder Ungarn betrachten das blaue Probefahrtkennzeichen bereits als gültige Zulassung, während in Deutschland zusätzlich noch das Zusatzblatt zum Probefahrtschein mitzuführen ist.
Zollkennzeichen (weiße Schrift auf blauem Hintergrund mit rotem Streifen rechts)
Abgesehen von dem schmalen roten Streifen am rechten Rand erinnert dieses Kennzeichen an das Probefahrtkennzeichen. Seine Bedeutung ist jedoch eine andere, denn es wird an Privatpersonen vergeben, deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist. Diese Tafeln können nur für ein (Kalender-)Jahr verwendet werden, wobei das Jahr, in dem die Gültigkeit erlischt, innerhalb des roten Streifens angegeben ist.
Überstellungskennzeichen (weiße Schrift auf grünem Hintergrund)
Viele Privatpersonen, die glauben, ein blaues Kennzeichen zu benötigen, brauchen eigentlich die grüne Tafel mit weißer Schrift. Dabei handelt es sich um das Überstellungskennzeichen mit einer Gültigkeitsdauer zwischen drei und 21 Tagen. Diese Nummerntafel ermöglicht es, Fahrzeuge von Österreich ins Ausland zu überführen. Ferner kann es übergangsweise verwendet werden, wenn das eigentliche Kennzeichen des Fahrzeugs verlorengegangen ist.
Die Gültigkeitsdauer dieses Kennzeichens ist durch eine Plakette am rechten Rand ersichtlich.
Kennzeichen für E-Autos (grüne Schrift auf weißem Hintergrund)
Mit grüner Schrift auf weißem Untergrund werden in Österreich seit dem Jahr 2017 solche Fahrzeuge gekennzeichnet, die rein elektrisch betrieben werden. Abgesehen von der Schriftfarbe entsprechen sie den gewöhnlichen Kennzeichen.
Deckkennzeichen (weiße Schrift auf rotem Hintergrund)
Diese Kennzeichen sind für Anhänger gedacht, die von einem Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden, sofern eine von folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Anhänger verfügt über ein ausländisches Kennzeichen und es kann glaubhaft gemacht werden, dass ein Transport vom Ausland nach Österreich erfolgt.
- Der Anhänger ist nicht zum Verkehr zugelassen, und es kann glaubhaft gemacht werden, dass er (von dem Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen) im Ausland gezogen werden soll.
Darüber hinaus wird dieser Kennzeichentyp auch bei Fahrradträgern verwendet, die an der Anhängerkupplung montiert werden und dadurch das eigentliche Nummernschild verdecken. Achtung: Dieser Verwendungszweck wird im Ausland häufig nicht akzeptiert!